Erwerb
der Mitgliedschaft
- Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum
freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
- Minderjährige bedürfen der Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder können aktiv tätig werden. Personen,
die vergleichbaren Hilfsorganisationen angehören, können im ASB
nicht tätig werden.
- Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist
das Mitglied stimmberechtigt. In die Funktion der Geschäftsführenden
Vorstände und Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige
Mitglieder gewählt werden.
- Mitglieder genießen im Dienst für den ASB
Versicherungsschutz nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge.
Gerichtsstand für die aus den Mitgliederrechten und -pflichten
entstehenden Rechtsansprüche ist das Gericht am Ort der für die
unmittelbare Betreuung des
Mitgliedes zuständigen Organisatiosstufe.
- Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren
Höhe von der Bundeskonferenz des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland
e.V. festgesetzt wird. Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist
ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft
endet:
- durch Austritt, der schriftlich zu erklären
ist.
- durch Beitragsrückstände von mehr als sechs
Monaten, die trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden
- durch Ausschluß aus dem ASB
- durch Tod.
Ein Mitglied kann
ausgeschlossen werden:
- wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich
geschädigt hat
- wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit
diese auf der Satzung oder den Beschlüssen der zuständigen Organe
beruhen, nicht folgt
- wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet
hat.
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